Fahren mit 17
- Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden. (Führerscheinklasse B bzw. BE )
- Es muss mindestens eine Begleitperson genannt werden.
Voraussetzung für Begleitperson
- mindestens 30 Jahre alt
- ununterbrochen mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister
- nicht mehr als 0,5 Promille haben oder unter dem Einfluss anderer Drogen stehen
- Frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die theoretische Prüfung ablegen
- Frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen
- Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfbescheinigung mit Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt, indem die Begleitpersonen eingetragen sind. Begleitperson ist nur zur Beratung und als Ansprechpartner vorgesehen. Verantwortlich als Fahrzeugführer, ist der junge Fahrer selbst.
- Mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung beginnt die 2-jährige Probezeit.
- Die Prüfungsbescheinigung der Klasse B oder BE berechtigt auch zum Führen
- von Fahrzeugen der Klasse M, L und S.
- Die Fahrtberechtigung gilt nur in Deutschland.
- Bitte der Kraftfahrtversicherung mitteilen, dass das Fahrzeug
- für „Begleitetes Fahren“ verwendet wird.
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein
- ausgehändigt. Hierzu ist rechtzeitig vor Ablauf der 3-Monatsfrist
- ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
– alle Angaben ohne Gewähr –